Pädagogisches Handeln
Kinder und Jugendliche haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu sein, die sie betreffen. Dieses Recht leitet das pädagogische Handeln und ist gesetzlich verankert. Beteiligung ermöglicht Entwicklungs- und Lernprozesse und stärkt Kinder und Jugendliche durch das Erleben von Selbstwirksamkeit.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jeder Mensch ein positives Interesse an sich selbst, an einem gelingenden Miteinander und an einer Sinn gebenden Lebensgestaltung hat. Dies ermöglicht uns einen positiven Zugang zur subjektiven Lage jeder/jedes Einzelnen.
Jeder Mensch ein positives Interesse an sich selbst.
Für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen beim Träger ist deren Beteiligung eine Grundlage und ein Instrument gleichermaßen. Beteiligung findet bei RUN sowohl in der Art, Weise und Qualität des alltäglichen Umgangs miteinander, als auch in institutionalisierter Form durch z.B. Einzelgespräche, Gruppengespräche und Projektarbeit statt.
Probleme im Betreuungsalltag
RUN hält, bei anhaltenden Problemen im Betreuungsalltag, auch ein geordnetes Beschwerdeverfahren für die von uns Betreuten vor.
Die Fachkräfte der Jugendämter und die durch uns betreuten Menschen werden bei Hilfebeginn über das Beschwerdemanagement von RUN informiert. Eingehende Beschwerden werden regelhaft durch namentlich benannte Vertrauenspädagog*innen bearbeitet.